Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Die „COMPASS Private Pflegeberatung“ erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 0800-101 88 00 sowie im Internet unter www.compass-pflegeberatung.de.
Pflegeberatung der Pflegekassen
Ein erster Ansprechpartner sind die Pflegekassen.
Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet (§7 SGB XI) ihre Versicherten über die Leistungen der Pflegekasse und über andere Hilfen zu informieren. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Die Information und Auskunft erfolgt in der Regel telefonisch.
Liegt ein Pflegegrad vor, besteht zudem der Anspruch auf ein individuelles Fallmanagement. Ziel dabei ist es, eine auf den individuellen Fall zugeschnittene Hilfeleistung zusammenzustellen und den Verlauf und die Durchführung zu überwachen. Diese Beratung erfolgt in der Regel in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen.
Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben außerdem Anspruch auf unentgeltliche Pflegekurse. Die Kurse sollen Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln.
Bei bestehender Pflegebedürftigkeit gibt es die verpflichtende Pflegeberatung für Geldleistungsempfänger. Dabei findet die Beratung in der Häuslichkeit statt. Die Beratung dient dabei vor allem der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Die Häufigkeit variiert je nach Pflegegrad.
In der Regel ist Ihre Krankenversicherung auch Ihre Pflegeversicherung.
Sind Sie privat versichert, wenden Sie sich an das Unternehmen, bei dem Sie versichert sind, oder an den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.