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WTG-Behörde (Heimaufsicht)

Es gehört zu den Hauptaufgaben der WTG-Behörde (früher auch Heimaufsicht), dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen sowie von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen innerhalb des Kreises Borken gewahrt werden. Da die Bewohnerinnen und Bewohner von Betreuungseinrichtungen oftmals nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, obliegt es der WTG-Behörde, verstärkt auf die Betreuung der Menschen in pflegerischer, gesellschaftlicher und psychischer Hinsicht zu achten und die Arbeit der Einrichtungen durch eine fachgerechte Beratung zu unterstützen. Oder, kurz gesagt, mit dafür zu sorgen, dass Menschen in Betreuungseinrichtungen gut betreut werden.

Folgende Angebote für volljährige Menschen werden von der WTG-Behörde Ã¼berwacht:

  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
  • Hospize, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Beratung der Bewohner/innen von Betreuungseinrichtungen, Bewohnerbeiräten, Vertrauenspersonen, Angehörigen und Betreibern
  • Durchführung von unangemeldeten Prüfungen
  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Moderation bei Konflikten
  • Beratung von Trägern und Investoren im Vorfeld zu geplanten Baumaßnahmen

Die Aufgabe der WTG-Behörde ist nicht nur die Kontrolle der Betreuungseinrichtungen, sondern im Wesentlichen auch Beratung und Unterstützung der Betreuungseinrichtung und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Durch regelmäßige Einrichtungsbegehungen verschaffen sich die Mitarbeiter einen Einblick in die verschiedenen Einrichtungen. Sie beteiligt dabei auch den Fachbereiches Gesundheit des Kreises Borken.Die Begehungen erfolgen regelmäßig und fast ausnahmslos unangekündigt. Die Prüfergebnisse werden in einem schriftlichen Prüfbericht festgehalten.