Es ist eine unabhängige Stelle mit zwei Aufgabenbereichen:
1. Beschwerden annehmen
2. Meldungen von Einrichtungen zu freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen anonym erfassen und auswerten.
Die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW richtet sich an Menschen, die Gewalt im Rahmen einer freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahme erlebt haben (Betroffene, An- und Zugehörige sowie weitere Beteiligte) sowie an Menschen, die in Einrichtungen leben und/oder arbeiten, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) fallen. Das sind:
Alten- und Pflegeheime
Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe
Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
Hospize
Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
Weitere Informationen:https://www.lbbp.nrw.de/monitoring-und-beschwerdestelle
Kontakt
Die Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in NRW ist bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW (LBBP NRW) angesiedelt.
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855 4499
E-Mail: gewaltschutz@~@lbbp.nrw.de