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NEU: Monitoring- und Beschwerdestelle NRW zum Thema Gewaltschutz in der Pflege

Das Land NRW hat die Monitoring- und Beschwerdestelle eingerichtet, um Transparenz im Umgang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zu schaffen.

Es ist eine unabhängige Stelle mit zwei Aufgabenbereichen:

1. Beschwerden annehmen

2. Meldungen von Einrichtungen zu freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen anonym erfassen und auswerten.

Die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW richtet sich an Menschen, die Gewalt im Rahmen einer freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahme erlebt haben (Betroffene, An- und Zugehörige sowie weitere Beteiligte) sowie an Menschen, die in Einrichtungen leben und/oder arbeiten, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) fallen. Das sind:

  • Alten- und Pflegeheime

  • Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe

  • Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften

  • Hospize

  • Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Weitere Informationen:https://www.lbbp.nrw.de/monitoring-und-beschwerdestelle

Kontakt

Die Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in NRW ist bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW (LBBP NRW) angesiedelt.

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Telefon: 0211 855 4499

E-Mail: gewaltschutz@~@lbbp.nrw.de

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