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Antrag auf Sozialhilfe

Pflegebedürftige können beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Unterstützungsleistung wird gezahlt, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um eine notwendige Pflege zu finanzieren. Seit 2017 erhalten nur Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Hilfe zur Pflege.

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht, um die Aufwendungen, die durch einen Pflegedienst entstehen, können Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden. Diese Unterstützungsleistung wird gezahlt, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um eine notwendige Pflege zu finanzieren. Seit 2017 erhalten nur Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Hilfe zur Pflege.

Formulare

Pflege in Senioren- und Pflegeheimen

Vollstationäre Pflege in einem Senioren- und Pflegeheim ist dann eine Alternative, wenn die Pflege trotz häuslicher oder teilstationärer Unterstützung nicht sichergestellt werden kann. Dann sollte über einen Umzug in ein Pflegeheim nachgedacht werden.

Vorrangig sind die Kosten für die stationäre Einrichtung aus den Leistungen der Pflegeversicherung und Einkommen und Vermögen zu decken. Reicht dieses nicht aus, ist die Kreisverwaltung Borken Ihr Ansprechpartner für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen. Diese Hilfen können in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt werden.

Formulare/Vordrucke

Unter folgendem Link finden Sie außerdem weitere Informationen:

Übernahme von Bestattungskosten

Mit dem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln erhalten Personen, die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind, die Möglichkeit, die sozialhilferechtlich erforderlichen und angemessenen Kosten für eine Beerdigung beim Sozialhilfeträger geltend zu machen. Erforderlich ist eine Hilfebedürftigkeit des/der Verpflichteten, nicht die Hilfebedürftigkeit des/der Verstorbenen vor dem Tod.

Formulare/Vordrucke