Infos für gewerbliche Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Wenn Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen gewerblich anbieten möchten, ist Ihr Unternehmen zunächst durch den Kreis Borken anzuerkennen. Informationen finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des MAGS NRW: https://www.mags.nrw/informationen-fuer-anbieter
Die Antragstellung erfolgt über eine landesweite Plattform in Form eines elektronischen Antragsverfahren. Hierüber können Sie einen Antrag auf Anerkennung neuer Angebote stellen:
Bitte drucken Sie anschließend den Antrag aus und reichen ihn unterschrieben, zusammen mit den geforderten Nachweisen (u.a. Konzept nach § 7 AnFöVO, Führungszeugnis, Qualifikationsnachweise) beim Kreis Borken ein.
Bei Fragen zum Verfahren, wenden Sie sich bitte an: