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Fristen / Antragstellung

Um keine Fristen zu versäumen, sollten Sie oder Ihre Angehörigen möglichst vor Aufnahme in der Pflegeeinrichtung bzw. vor dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre Heimkosten nicht mehr selbst bestreiten können, den Fachbereich Soziales des Kreises Borken informieren. Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem er dem Kreis Borken oder einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde bekannt ist, dass die Kosten für das Heim vom Bewohner nicht gedeckt werden können.