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Heimkostenrechner

Hier können Sie errechnen, welche Kosten für die Einrichtungen im Kreis Borken auf Sie zukommen.

Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 seit dem 1.1.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten von der Pflegekasse gewährt und der Eigenanteil somit schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als voll angerechnet. Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Die zuständige Pflegekasse teilt den Pflegeeinrichtungen für jede(n) Bewohner:in mit den Pflegegraden 2 bis 5 die bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen mit.
Pflegebedürftige  Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss.

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Heimkostenrechner:

Der Heimkostenrechner wurde auf Excel Basis entwickelt und wird nicht von allen mobilen Geräten unterstützt.

Anleitung zur Nutzung des Heimkostenrechners:

Zur Berechnung der Heimkosten können sie den Heimkostenrechner nutzen. Die Berechnung beruht auf aktuellen Preisen der Einrichtungen, ist jedoch nur in Verbindung mit einem Bescheid des Kreises Borken, Fachbereich Soziales, verbindlich. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Wählen Sie als erstes aus dem drop-down Menü ein Pflegeheim.
  • Geben Sie das Datum der Heimaufnahme (gemäß Mitteilung der Pflegekasse) ein.
  • Geben Sie den aktuellen Pflegegrad ein.
  • Geben Sie ihre monatlichen Einkünfte vollständig ein.
  • Bei der Raum-Kategorie geben Sie eine 1 oder eine 2 ein. In der Regel entspricht das einem Einzel- oder einem Doppelzimmer. Es gibt jedoch auch Einrichtungen, die Zimmer in unterschiedlichen Größen (und somit unterschiedlichen Kategorien) anbieten.
  • Beim Grundsicherungsanspruch tragen Sie ein "j" für "Ja" und ein "n" für "Nein" ein.
  • Liegt bei Ihnen das Merkmal "G" im Schwerbehindertenausweis vor, tragen Sie bei Grundsicherungs-Merkmal ein "j" für "Ja" ein. Ansonsten "n" für "Nein".
  • Der Barbetragsanspruch entfällt bei Blindengeldempfängern, dann ist "n" für "Nein" einzutragen. Ansonsten tragen Sie "j" für "Ja" ein.

Das Berechnungsergebnis können Sie sich in zwei Varianten anzeigen lassen. Übersicht 1: Hochformat, Übersicht 2: Querformat.

Bitte beachten Sie, dass bei fehlender Pflegebedürftigkeit und bei Pflegegrad 1 kein Pflegewohngeld und keine Sozialhilfe gezahlt wird.