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Finanzierung der Hospize

Stationäre Hospize  haben Verträge mit den Krankenkassen. Zur Aufnahme in ein Hospiz sollte ein Pflegegrad vorliegen oder mindestens beantragt sein. Die Finanzierung des Aufenthaltes geschieht durch eine Mischfinanzierung aus Krankenkasse und Pflegeversicherung. So wird der Aufenthalt der erkrankten Menschen zum größten Teil von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Ein Teil der vereinbarten Tagessätze müssen von den Trägern der Hospize aufgebracht werden. Der Gesetzgeber verlangt dies so. Unter anderem deshalb können stationäre Hospize nicht kostendeckend arbeiten, so dass sie in hohem Maße auf Spenden angewiesen sind.

Für den Patienten sind die Leistungen des Hospizes kostenlos.

Ambulante Hospizdienste  können für ihre Aufwendungen Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen, sind aber im Wesentlichen auf Spenden angewiesen. Die Angebote für die betroffenen Menschen sind kostenfrei.