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Beschwerden über Pflegeeinrichtungen

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sichert den Bewohnerinnen und Bewohnern von Betreuungseinrichtungen bestimmte Rechte und legt die Pflichten für die Betreiber von Betreuungseinrichtungen fest. So gibt es z.B. Regelungen über bauliche und personelle Mindeststandards, Informationsrechte für die Bewohnerinnen und Bewohner und Vorgaben, wie die Mitbestimmung und Mitwirkung der Menschen in Betreuungseinrichtungen geregelt ist.

Unter www.mags.nrw erhält man einen Überblick über das in Nordrhein-Westfalen geltende Pflege- und Betreuungsrecht und aller in diesem Bereich geltenden gesetzlichen Regelungen, aktuelle Fassung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) NRW sowie der zum Gesetz erlassenen Durchführungsverordnung (WTG DVO).

Leitung Abteilung Heimaufsicht, Hilfe zur Pflege
Weddeling, Ruth +49 2861 681-4793 r.weddeling@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: Vollstationäre Pflege. Tagespflege
Fietz, Ingrid +49 2861 681-4810 i.fietz@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: Ambulante Wohngemeinschaften
Effing, Anna +49 2861 681-4804 a.effing@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: Eingliederungshilfe
Kuhn, Tanja +49 2861 681-4814 t.kuhn@~@kreis-borken.de

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