Beschwerden über Pflegeeinrichtungen
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sichert den Bewohnerinnen und Bewohnern von Betreuungseinrichtungen bestimmte Rechte und legt die Pflichten für die Betreiber von Betreuungseinrichtungen fest. So gibt es z.B. Regelungen über bauliche und personelle Mindeststandards, Informationsrechte für die Bewohnerinnen und Bewohner und Vorgaben, wie die Mitbestimmung und Mitwirkung der Menschen in Betreuungseinrichtungen geregelt ist.
Unter www.mags.nrw erhält man einen Überblick über das in Nordrhein-Westfalen geltende Pflege- und Betreuungsrecht und aller in diesem Bereich geltenden gesetzlichen Regelungen, aktuelle Fassung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) NRW sowie der zum Gesetz erlassenen Durchführungsverordnung (WTG DVO).
Leitung Abteilung Heimaufsicht, Hilfe zur Pflege | ||
Weddeling, Ruth | +49 2861 681-4793 | r.weddeling@~@kreis-borken.de |
Zuständigkeit: Vollstationäre Pflege. Tagespflege | ||
Fietz, Ingrid | +49 2861 681-4810 | i.fietz@~@kreis-borken.de |
Zuständigkeit: Ambulante Wohngemeinschaften | ||
Effing, Anna | +49 2861 681-4804 | a.effing@~@kreis-borken.de |
Zuständigkeit: Eingliederungshilfe | ||
Kuhn, Tanja | +49 2861 681-4814 | t.kuhn@~@kreis-borken.de |
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