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Finanzierung der Verhinderungspflege

Für Verhinderungspflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung stehen im Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage aufgeteilt werden. Übernehmen nahe Verwandte die Pflege im Verhinderungsfall, sind nur die Kosten in Höhe des Pflegegeldes abrufbar. Darüber hinaus können weitere Sachkosten, wie Fahrtkosten oder Aufwendungen für Verdienstausfall, bis zu der Höhe von 1.612 Euro geltend gemacht werden.

Stundenweise Verhinderungspflege zu Hause wird beispielsweise auch durch ambulante Pflegedienste angeboten. In diesem Fall müssen die einzelnen Leistungen individuell vereinbart werden.

Außerdem sind bis zu 50 % der Mittel der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzbar. Das sind weitere 887 Euro. Damit erhöht sich das Budget für das Kalenderjahr auf 2.499 Euro. Der Anspruch verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Kalenderjahrs genutzt wird.

Hinweis: Die Versorgung in einer stationären Einrichtung kostet in der Regel mehr als Sie an finanziellen Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. Es wird daher noch ein privat zu entrichtender Eigenanteil auf Sie zukommen.

  • Die entstandenen Kosten sind mit Belegen nachzuweisen. Sammeln Sie also alle Rechnungen, senden Sie diese an die Pflegekasse und beantragen Sie die Übernahme der Kosten.
  • Während der Verhinderungspflege bekommen Sie die Pflegesachleistung in voller Höhe weiter erstattet. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter gezahlt.
  • Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Besonders bei der Betreuung von Menschen mit Demenz ist dies eine hilfreiche Alternative, wenn Angehörige beruhigt das Haus verlassen wollen. Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das normale Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.
  • Wird die Ersatzpflege für weniger als acht Stunden am Tag und nicht an aufeinander folgenden Tagen beansprucht, gilt nur die Begrenzung auf die 1.612 Euro pro Jahr. Die zeitliche Begrenzung entfällt. Sie können dann also an mehr als 42 Tagen Verhinderungspflege beanspruchen, wenn mehrere halbe Tage dabei sind.