Vollstationäre Pflege
Unter vollstationärer Pflege versteht man die komplette Versorgung eines Pflegebedürftigen in einem Alten- und Pflegeheim. Diese Form der Versorgung ist meist dann eine Alternative, wenn häusliche und/oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich sind oder nicht mehr ausreichen. Es gibt viele Gründe, warum die Pflege zu Hause nicht sichergestellt wreden kann. Dann ist der Umzug in ein Pflegeheim eine mögliche Alternative.
Vorrangig sind die Kosten für die stationäre Einrichtung aus den Leistungen der Pflegeversicherung und aus dem eigenen Einkommen und Vermögen zu decken. Reicht dieses nicht aus, ist die Kreisverwaltung Borken Ihr Ansprechpartner für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen. Diese Hilfen können in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt werden. Auf diesen Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zur Auswahl und Finanzierung eines vollstationären Pflegeplatzes.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.
PFLEGEGRAD 1 - *
PFLEGEGRAD 2 - 770Euro
PFLEGEGRAD 3 - 1.262 Euro
PFLEGEGRAD 4 - 1.775 Euro
PFLEGEGRAD 5 - 2.005 Euro
*Im Pflegegrad 1 kann der Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat auch zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der vollstationären Pflege eingesetzt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nicht die pflegebedingten Aufwendungen, die ein Pflegeheim monatlich berechnet. Neben dem Pflegesatz sind von den Pflegebedürftigen noch Leistungen für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und der Ausbildungszuschlag zu zahlen.
Detaillierte Informationen zu den Kosten im Pflegeheim erhalten Sie unter folgendem Link: