Tages- und Nachtpflege
Detaillierte Informationen zur Tagespflege im Kreis Borken, zur Finanzierung der Tagespflege und eine Übersicht der Einrichtungen ist unter folgendem Link zu finden:
Kann die häusliche Pflege nicht in vollem Umfang sichergestellt werden, haben Pflegebedürftige auch Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. So kann ein pflegebedürftiger Mensch auch dann versorgt werden, wenn die Pflegeperson beispielsweise ihrem Beruf nachgeht. Eine Betreuung für ein paar Stunden kann sehr hilfreich sein, zum Beispiel, wenn die pflegebedürftige Person nicht alleine zu Hause zurechtkommt, die pflegende Person jedoch arbeitet, sonstige Verpflichtungen hat oder Entlastung braucht. Die Einrichtungen müssen einen Fahrdienst anbieten beziehungsweise organisieren, der die Pflegebedürftigen zu Hause abholt und wieder nach Hause bringt.
Die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Kosten für die soziale Betreuung und die notwendige Behandlungspflege werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und beträgt je Kalendermonat wie folgt:
PFLEGEGRAD 1 - 125*Euro
PFLEGEGRAD 2 - 689 Euro
PFLEGEGRAD 3 - 1.298 Euro
PFLEGEGRAD 4 - 1.612 Euro
PFLEGEGRAD 5 - 1.995 Euro
*Einsetzbarer Entlastungsbetrag
Neben der Tages- und Nachtpflege können die Ansprüche auf ambulante Pflegesachleistungen und / oder (anteiliges) Pflegegeld ohne Kürzung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Komfortleistungen in der Tages- und Nachtpflege trägt die pflegebedürftige Person selbst.
Im Kreis Borken gibt es derzeit kein Angebot der Nachtpflege.