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Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2  besteht die Möglichkeit anstelle von Pflegesachleistungen Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Das ist dann der Fall, wenn die Pflege nicht durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgt, sondern von Angehörigen, Nahestehenden oder einer anderen nicht-professionellen Pflegekraft durchgeführt wird.

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld wird monatlich an die pflegeversicherte Person überwiesen. Diese kann selbst entscheiden, wie sie das Geld ausgibt. Wichtig ist nur, dass die Pflege zu Hause gesichert ist. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom festgestellten Pflegegrad ab:

• Pflegegrad 2:   316 Euro

• Pflegegrad 3:   545 Euro

• Pflegegrad 4:   728 Euro

• Pflegegrad 5:   901 Euro

Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus oder einer stationären Einrichtung nötig, wird das Pflegegeld zunächst für 4 Wochen weitergezahlt. Dauert der Aufenthalt länger als 4 Wochen, zahlt die Pflegekasse erst wieder Pflegegeld, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause ist.

Bei der Verhinderungspflege werden 50 % des Pflegegeldes für 6 Wochen von der Pflegekasse bezahlt, bei der Kurzzeitpflege für 8 Wochen.

Verpflichtende Beratungsbesuche

Beziehen Sie Pflegegeld, erfolgen regelmäßige Beratungen durch Pflegedienste oder weitere zugelassene Stellen (§ 37 SGB XI). Diese sollen der Qualitätssicherung dienen. Wie oft die Beratungen stattfinden, hängt vom Pflegegrad ab: Bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal pro Halbjahr, bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal pro Vierteljahr.

Anteiliges Pflegegeld/Pflegegeldrechner

Erfolgt nur ein Teil der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, kann es sein, dass ein anteiliges Pflegegeld übrig bleibt. Mit dem folgenden Pflegegeldrechner können Sie das in Ihrem individuellen Fall ermitteln.

Beispiel

Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 2 nimmt ambulante Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 362 Euro in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag für ambulante Sachleistungen beläuft sich auf 724 Euro. Er hat somit den ambulanten Sachleistungsbetrag zu 50 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 316 Euro stehen ihm damit ebenfalls noch 50 Prozent zu, also 158 Euro.