Pflegebedarfsplanung
Die demografische Alterung in Deutschland stellt die Altenpflegewirtschaft in den Kommunen vor große Herausforderungen. Um auch in Zukunft ein angemessenes Angebot an Pflege‐ und Betreuungsleistungen sicherstellen zu können, wird in der Pflegebedarfsplanung die derzeitige Pflegesituation im Kreis Borken dargestellt und der zukünftige Bedarf anhand verschiedener Szenarien bezüglich der Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und der Nutzung verschiedener Pflegeformen prognostiziert. Anschließend wird der erwartete Bedarf dem verfügbaren Angebot gegenübergestellt und es werden Handlungsempfehlungen entwickelt, durch deren Umsetzung Engpässen in der Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen im Kreis Borken vorgebeugt werden soll.
Die erste Pflegebedarfsplanung für den Kreis Borken wurde 2015 durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI) aus Essen erstellt und am 10.12.2015 durch den Kreistag beschlossen und für nicht verbindlich erklärt. Bei einer nicht verbindlichen Planung ist die Pflegebedarfsplanung alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Die erste Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung wurde dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Kreises Borken im Entwurf im November 2017 vorgestellt. Anschließend erfolgte ein umfangreicher Beteiligungsprozess, in den die Verwaltung und die Politik in den Städten und Gemeinden, in der Pflege tätige Institutionen im Kreis Borken, die Kommunale Konferenz Alter und Pflege sowie die Nachbarkreise eingebunden wurden. Am 11.10.2018 beschloss der Kreistag die erste Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung 2017 einschließlich der aus dem Beteiligungsprozess entwickelten Handlungsempfehlungen als nicht verbindliche Planung.
Ursprünglich war die zweite Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2020 geplant. Die dafür vorgesehene Beteiligung verschiedener Akteurinnen und Akteure konnte aufgrund der Corona-Pandemie jedoch nicht erfolgen. Aus diesem Grund wurde entschieden, die zweite Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung auf das Jahr 2021 zu verschieben und im Jahr 2020 einen weiteren Update-Bericht zu erstellen.
Die zweite Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung 2021/22 wurde in Eigenregie durch die Stabsstelle des Fachbereichs Soziales erstellt. Auf Sozialraumebene werden wie bisher kurz- und mittelfristige Bedarfe betrachtet, damit die Städte und Gemeinden bereits frühzeitig wissen, wo und in welchem Umfang mittelfristig ein Bedarf an vollstationären Plätzen und an Plätzen in ambulanten Wohngemeinschaften entstehen wird. So fällt es ihnen leichter, auf Investorenanfragen zu reagieren und rechtzeitig für ihre Stadt oder Gemeinde zu planen. Auf Kreisebene wird zusätzlich auch der langfristige Bedarf untersucht. Am 15.12.2022 beschloss der Kreistag die zweite Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung als nicht verbindliche Planung und beauftragte die Kreisverwaltung mit der Umsetzung der aus dem Beteiligungsprozess entwickelten Handlungsempfehlungen.
Die nächste ausführliche Pflegebedarfsplanung wird im Jahr 2024 erstellt. Im Jahr 2023 gibt es einen Update-Bericht, sodass die Städte und Gemeinden sowie die Investoren immer mit möglichst aktuellen Prognosen arbeiten können.
Ansprechpartner/in
Schlamann, Lena | +49 2861 681-4703 | l.schlamann@~@kreis-borken.de |