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Hospiz

Hospize haben es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit begrenzter Lebenserwartung am Lebensende zu begleiten. Dabei werden auch Angehörige, Familien und Freunde nach Möglichkeit mit einbezogen. Das Ziel ist die Erhaltung oder Wiedererlangung bestmöglicher Lebensqualität, sowie die Linderung von Schmerzen und anderen Begleitsymptomen am Ende des Lebens.

Ziel der Hospizarbeit ist es, ein Sterben zu Hause, in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Sofern dies nicht möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgen. In einem Hospiz arbeiten Pflegekräfte in enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Bei allen pflegerischen und medizinischen Handlungen stehen die (geäußerten oder mutmaßlichen) Wünsche und Bedürfnisse des Kranken an erster Stelle.

Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bei der eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und von der Patientin bzw. dem Patienten gewünscht wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die ambulante Versorgung auch mit Unterstützung von häuslicher Krankenpflege, ambulantem Hospizdienst, vertragsärztlicher Versorgung und weiterer Berufsgruppen nicht sichergestellt werden kann.

Die Notwendigkeit zur Aufnahme in ein Hospiz muss durch einen Arzt schriftlich bestätigt werden.

 

Wesentliches Merkmal der ambulanten Hospizarbeit sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der psychosozialen Begleitung der Betroffenen übernehmen die Ehrenamtlichen vielfältige Aufgaben. Sie leisten nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag in der Begleitung der Betroffenen, sondern sie tragen wesentlich dazu bei, dass sich in unserer Gesellschaft ein Wandel im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen vollzieht.

Die Begleitung und Unterstützung endet nicht mit dem Tod, sie wird auf Wunsch der Angehörigen in der Zeit der Trauer weitergeführt. Vor diesem Hintergrund werden durch die ambulanten Hospizdienste häufig auch Trauerberatung oder auch Trauergruppen angeboten. Viele ambulante Hospizdienste führen außerdem auch Beratungen und Informationsveranstaltungen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer durch. Hauptamtliche Koordinationskräfte, die die Schulung und Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützen und begleiten, haben zugleich wesentliche Aufgaben in der Koordination der hospizlichen und palliativen Versorgungsleistungen. 

Ambulante Hospizdienste, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten für die hauptamtlichen Koordinierungskräfte sowie für Sachkosten eine Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 39a Abs. 2 SGB V. Die dadurch nicht gedeckten Kosten des ambulanten Hospizdienstes erbringt der Träger durch Spenden. Für die Betroffenen sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei.

Regelungen zur Qualität der geförderten ambulanten Hospizdienste enthält die entsprechende Rahmenvereinbarung. In der Regel sind gemeinnützige Vereine Träger der ambulanten Hospizdienste.