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Was sind Ambulant betreute Wohngemeinschaften?

Die ambulante Wohngemeinschaft ist eine Alternative zur vollstationären Pflegeeinrichtung. Hier leben bis zu zwölf Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung. Die pflegerische Versorgung in den Wohngemeinschaften erfolgt je nach Wohngemeinschaft über einen frei zu wählenden oder vorgegebenen Pflegedienst. Dies hängt von der Organisationsform der Wohngemeinschaft ab (selbstverantwortet oder anbieterverantwortet). Anders als in vollstationären Einrichtungen ist in ambulant betreuten Wohngemeinschaften die Mitarbeit und Hilfe von Angehörigen besonders gewünscht und notwendig.

Alle Pflegebedürftigen wohnen in einem eigenen Zimmer bzw. Appartement, in das sie sich jederzeit zurückziehen können. Daneben gibt es Gemeinschaftsräume (Küche, Wohnzimmer), in denen beispielsweise gemeinsame Mahlzeiten eingenommen werden oder Aktivitäten angeboten werden.

Tagsüber unterstützen Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter die Pflegebedürftigen. In einigen Wohngemeinschaften wird die nächtliche Versorgung durch Nachtwachen oder Nachtbereitschaften, in den übrigen Einrichtungen durch Notrufsysteme sichergestellt.

Wohngemeinschaften zählen als ambulante Wohnform, die Finanzierung der Pflegeleistungen erfolgt wie bei der Pflege zu Hause. Zusätzlich entstehen in der Regel Kosten für die Miete, Betreuung, Verpflegung und Hauswirtschaft.