Zum Inhalt springen

Was bedeutet Kurzzeitpflege?

Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, besteht ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Unterbringung auf Zeit. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn die pflegenden Angehörigen

  • Urlaub machen,
  • wegen Krankheit oder Unfall ausfallen,
  • sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder
  • eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist.

Kurzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann.

Grundsätzlich bieten alle vollstationären Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeplätze an, sogenannte "eingestreute Kurzzeitpflegeplätze". Dies sind freie Plätze, die gerade nicht von dauerhaften Bewohnern belegt werden. Darüber hinaus gibt es im Kreis Borken insgesamt 32 dauerhafte Kurzzeitpflegeplätze, sogenannte "solitäre Kurzzeitpflegeplätze" in drei Einrichtungen (je zehn Plätze in Bocholt und Gronau und zwölf Plätze in Stadtlohn).

Da die Nachfrage das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen gerade (aber nicht nur) in den Ferienzeiten oft Ã¼bersteigt, ist es ratsam, sich wenn möglich, frühzeitig um einen Platz zu bemühen.