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Pflege zu Hause

Dreiviertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Der überwiegende Teil wird dabei ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Bei etwa einem Drittel erfolgt die Pflege gemeinsam mit oder ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst.

Neben der professionellen Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst ist die Unterstützung durch Angehörige, Nachbarn, Freunde und Ehrenamtliche besonders hilfreich und entlastend. Wenn die Betreuung und Pflege auf möglichst viele Schultern verteilt werden kann, besteht weniger Gefahr der Überlastung von Einzelnen.

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Für professionelle Pflegedienste

Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Borken die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI).

Relevante Informationen zum Antrags- und Förderverfahren sowie zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der PDF-Datei „Informationen zum Investitionskostenantrag 2021“.

Der Antrag ist vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung zu stellen. Es sind nur die angefügten Formulare zu verwenden. Andere bzw. selbst verfasste Formulare werden nicht akzeptiert.

Formulare zur Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste/-einrichtungen 2023