Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig bezeichnet man Menschen, die gesundheitlich bedingt in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Die Beeinträchtigungen können körperlich, psychisch oder geistig sein.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – für voraussichtlich mindestens 6 Monate – und mit mindestens der im Sozialgesetzbuch festgelegten Schwere bestehen.
Ob jemand pflegebedürftig ist und welcher Pflegegrad vorliegt, wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Sind Sie privat versichert, erfolgt die Begutachtung durch den medizinischen Dienst von “MEDICPROOF“.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst eine Einstufung in einen Pflegegrad (Feststellung der Pflegebedürftigkeit) erfolgen. Einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit können Sie telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse) stellen.