Betreuung
Kontakt
Zentrale Telefonnummer der Betreuungsstelle: 02861 / 82 15 55
Leitung | ||
Rolvering, Josef | +49 2861 681-4958 | j.rolveringkreis-borkende |
Geschäftsstelle | ||
Frau Beck | +49 2861 681-4963 | d.beckkreis-borkende |
Frau Fischer | +49 2861 681-4964 | n.fischerkreis-borkende |
Herr Heinicke | +49 2861 681-4960 | t.heinickekreis-borkende |
Wittenbrink, Beate | +49 2861 681-4959 | b.wittenbrinkkreis-borkende |
Meis, Stefanie | +49 2861 681-4961 | s.meiskreis-borkende |
Öffnungszeiten & Adressen
Wichtiger Hinweis: Persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung sind mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach Terminvereinbarung möglich.
Ausländerbehörde:
Die Ausländerbehörde des Kreises Borken ist zu den gewohnten Servicezeiten (montags, dienstags und freitags: 08.00 -12.00 Uhr und donnerstags: 08.00 - 16.00 Uhr) für den freien Publikumsverkehr geöffnet. Eine persönliche Vorsprache unter Einhaltung der Hygieneregeln ist möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Führerscheine:
Die neuen, zurzeit geltenden Regelungen bezüglich der Führerscheinbeantragung und -abholung finden Sie auf der Seite „Auto & Verkehr“
Kfz-Zulassung:
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich.
Jagdscheine:
Ab dem 14. Februar 2022 ist wieder eine persönliche Antragsstellung für Jagdscheine mit vorheriger Terminvereinbarung beim Kreis Borken möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Termine können ab sofort für die Zeit ab dem 14. Februar 2022 über https://kreis-borken.de/termin-jagdschein gebucht werden. Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die persönliche Antragstellung finden Sie hier. Die Jagdscheine können zunächst alternativ weiterhin auf schriftlichem Wege an die Anschrift: Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken beantragt werden.
Elterngeldstelle:
Die Elterngeldstelle ist für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Eine telefonische Beratung erfolgt über die Servicerufnummer 02861/681-1466. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Für die Einsichtnahme in ausgelegte Antragsunterlagen oder Genehmigungsbescheide im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen Sie bitte vordringlich die Einsichtnahme über das Internet (www.kreis-borken.de/bauen-bekanntmachungen). Die Auslegungszeiträume werden auf Grund der Sondersituation bis zur Einwendungs- bzw. Klagefrist ausgeweitet. Sollte Ihnen eine Online-Einsicht nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Immissionsschutzbehörde (Kontakte unten auf der Seite).
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
- montags bis mittwochs:
8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr - donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
- freitags: 8.00 - 12.30 Uhr
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Die "Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken" bietet Information, Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen zu den Themen:
- „Rechtliche Betreuung“ ⇒ ehrenamtliche Betreuung, Berufsbetreuung
- „Vorsorge treffen“ ⇒ Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken setzt sich zusammen aus der Betreuungsstelle des Kreises Borken, der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt sowie den 5 Betreuungsvereinen im Kreis Borken:
Betreuungsstellen:
- Kreisverwaltung Borken, Betreuungsstelle (Kontakt siehe oben)
- Stadtverwaltung Bocholt, Betreuungsstelle
Betreuungsvereine:
- Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Ahaus-Vreden e. V., Ahaus
- Arbeiterwohlfahrt Betreuungsverein, Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Bocholt
- Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Bocholt e. V., Bocholt
- Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e. V., Borken
- Betreuungsverein Gronau und Umgebung e. V., Gronau
Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln, richtet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung mit bestimmten Aufgabenfeldern ein. Die rechtliche Betreuung kann durch eine ehrenamtlich tätige Person oder durch einen Berufsbetreuer bzw. eine Berufsbetreuerin geführt werden.
Wenn Sie interessiert sind eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen oder zunächst weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Betreuungsverein im Kreis Borken.
Für das zweite Halbjahr sind folgende Termine vorgesehen:
08. September 2020
13. Oktober 2020
09. Dezember 2020
Eine Anmeldung ist notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 02861/681-4963