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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Sie kommt insbesondere für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung in Betracht, wenn nachgehende Pflege nötig ist, wenn in der Wohnung von Pflegebedürftigen noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind oder wenn eine Pflegeperson die Pflege nicht sofort übernehmen kann. Kurzzeitpflege soll auch pflegende Angehörige entlasten, ihnen Urlaub oder Erholung ermöglichen. Sie kann auch bei Krankheit der Pflegenden erfolgen.

Für einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen steht der pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 2 ein Budget von 1.774 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Anspruch verfällt, wenn dieser Betrag nicht in einem Kalenderjahr genutzt oder ausgeschöpft wird. Ist Kurzzeitpflege erforderlich, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist hier keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten notwendig.

Hinweis: Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie eventuelle Zusatzkosten müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

Tipp:

Es ist möglich, den Leistungsanspruch bei der Kurzzeitpflege zu erhöhen, indem die Leistungen aus der Verhinderungspflege umgewandelt werden. Dann steht ein Budget von 3.386 Euro zur Verfügung. Weitere Informationen zur Finanzierung erhalten Sie hier.

In der Regel bietet jede vollstationäre Einrichtung auch sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an, um ggf. den zwischenzeitlichen Leerstand freier Dauerpflegeplätze zu überbrücken. Hier finden sie eine Übersicht der Pflegeeinrichtungen.

Da dies für die Einrichtungen nicht planbar ist, ist es schwierig weiter im Voraus z.B. für Urlaub der Angehörigen einen Kurzzeitpflegeplatz zu erhalten. Gerade neue Einrichtungen haben zu Beginn übergangsweise mehr Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung, bis die Einrichtung mit Dauerpflegegästen bewohnt ist. Es gibt im Kreis Borken auch drei Einrichtungen, die insgesamt 32 solitäre (dauerhafte) Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Das sind Haus vom Guten Hirten (Bocholt), St. Agatha-Domizil (Gronau), Mutter-Teresa-Haus (Stadtlohn). Begrenzt für drei Jahre (bis zum 31.03.2024) stehen im damaligen Pflegeheim St. Ludgerus in Vreden insgesamt 28 solitäre Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.