Erhöhung des Entlastungsbetrages
Es ist möglich, seinen Pflegesachleistungsanspruch (ab Pflegegrad 2) teilweise für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote zu nutzen. Es können maximal 40 % der monatlichen Pflegesachleistungen umgewidmet werden. Durch die Umwidmung verringert sich das anteilige Pflegegeld für den jeweiligen Monat. Erbrachte Sachleistungen der Pflegedienste sind vorrangig abzurechnen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.