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Nachbarn, Bekannte und Freunde können ehrenamtlich Betreuungs- und Entlastungsleistungen durchführen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten, die vom Entlastungsbetrag gezahlt wird. Die von der Person zu erfüllenden Voraussetzungen sind auf folgendem Link zu finden:

Infos zur "Nachbarschaftshilfe"

Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Gewerbliche Anbieter der Leistungen nach der AnFöVO sind vom Kreis Borken anzuerkennen. Eine Liste der anerkannten Anbieter finden Sie im Internet unter folgendem Link:

Die Zahl der gewerblichen Anbieter im Kreis Borken ist noch überschaubar. Daher ist es für viele Pflegebedürftige schwierig, den Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden. Wie Sie das eventuell ändern können erfahren Sie im nächsten Aufklappmenü...