Elternunterhalt
SEIT DEM 01.01.2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern müssen erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 € für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn deren eigene Einkünfte nicht reichen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Sozialhilfeträger ein Einkommen der Angehörigen über 100.000 € jährlich vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – das soll Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlasten.