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Finanzierung eines Heimplatzes

Die Bewohner eines Pflegeheims müssen die Leistungen der Pflegeversicherung, ihr Einkommen und ihr Vermögen (bis zu gewissen Freigrenzen) zur Deckung der Heimkosten einsetzen. Reicht dieses nicht aus, ist die Kreisverwaltung Borken Ihr Ansprechpartner für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen. Diese Hilfen können beispielsweise in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt werden. Wichtig ist, dass unterhalb von Pflegegrad 2 keine Leistungen vom Kreis Borken erbracht werden.

Jede Einrichtung hat unterschiedliche Tagessätze. Ein Tagessatz gliedert sich in folgende Bestandteile:

  • Pflegekosten
  • Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“)
  • Investitionskosten
  • Ausbildungszuschlag

 
Die Pflegesätze und die Sätze für Unterkunft und Verpflegung werden mit den Pflegekassen ausgehandelt und können nicht frei von den Trägern bestimmt werden. Hierzu gibt es enge gesetzliche Vorgaben. Die Investitionskosten werden von den Trägern mit den Landschaftsverbänden verhandelt.

Darüber hinaus benötigt der Pflegebedürftige noch ein monatliches Taschengeld zur eigenen Verfügung. Hiervon müssen kosmetische Artikel, Rauchwaren, Frisör etc. beglichen werden.