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Antrag auf Sozialhilfe/Kontakte

Pflegebedürftige können beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Unterstützungsleistung wird gezahlt, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um eine notwendige Pflege zu finanzieren. Seit 2017 erhalten nur Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Hilfe zur Pflege.

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht, um die Aufwendungen, die durch einen Pflegedienst entstehen, können Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden. Diese Unterstützungsleistung wird gezahlt, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um eine notwendige Pflege zu finanzieren. Seit 2017 erhalten nur Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Hilfe zur Pflege.

Kontakte für die Gewährung von Leistungen der Hilfe zur häuslichen Pflege

Zuständigkeit: Ahaus, Borken
Häling, Ann-Christin +49 2861 681-4812 a.haeling@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: Übriges Kreisgebiet, Außerdem AnFöVO
Frau Wensing +49 2861 681-4808 m.wensing@~@kreis-borken.de
Hilfe zur häuslichen Pflege
Wilting, Raphael +49 2861 681-4822 r.wilting@~@kreis-borken.de

Formulare

Pflege in Senioren- und Pflegeheimen

Vollstationäre Pflege in einem Senioren- und Pflegeheim ist dann eine Alternative, wenn die Pflege trotz häuslicher oder teilstationärer Unterstützung nicht sichergestellt werden kann. Dann sollte über einen Umzug in ein Pflegeheim nachgedacht werden.

Vorrangig sind die Kosten für die stationäre Einrichtung aus den Leistungen der Pflegeversicherung und Einkommen und Vermögen zu decken. Reicht dieses nicht aus, ist die Kreisverwaltung Borken Ihr Ansprechpartner für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen. Diese Hilfen können in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt werden.

Ansprechpartner und Kontakte Fachbereich Soziales

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der pflegebedürftigen Person.

Zuständigkeit: K + M (außer Ma und Me)
Frau Schädlich +49 2861 681-4794 a.schaedlich@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: J + S + U
Frau Wewering +49 2861 681-4795 j.wewering@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: G + I + Me + O + Q
Frau Bauch +49 2861 681-4796 h.bauch@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: R + T + X + Y
Herr Hertog +49 2861 681-4798 o.hertog@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: D + V (ohne van und von) + W + Z
Herr Wewers +49 2861 681-4799 o.wewers@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: C + E + L + P
Herr Schichel +49 2861 681-4801 m.schichel@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: A + B + F + N + Ma... + van und von
Frau Otten +49 2861 681-4821 s.otten@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: H, Außerdem: Bestattungskosten
Herr Gahlmann +49 2861 681-4802 m.gahlmann@~@kreis-borken.de
Vertragliche Angelegenheiten/Schenkungsherausgabe
Herr Hellwig +49 2861 681-4797 u.hellwig@~@kreis-borken.de
Vertragliche Angelegenheiten/Schenkungsherausgabe (Montag bis Freitag vormittags)
Herr Plat +49 2861 681-4813 c.plat@~@kreis-borken.de
Bekleidungsbeihilfe, Fahrtkosten, Investitionskostenförderung Buchstabe I-Z (Montag und Mittwoch nachmittags; Dienstag und Donnerstag vormittags)
Dankert, Beate +49 2861 681-4803 b.dankert@~@kreis-borken.de
Bekleidungsbeihilfe, Fahrtkosten, Investitionskostenförderung Buchstabe A-H (Montag bis Freitag vormittags, Donnerstag ganztägig)
Böing, Doris +49 2861 681-4811 d.boeing@~@kreis-borken.de

Sollte Ihr Anfangsbuchstabe nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an einen der anderen Mitarbeiter. Im Zuge von Neubesetzungen und Veränderungen sind kurzfristige Vertretungsregelungen nicht zu vermeiden.

Formulare/Vordrucke

Unter folgendem Link finden Sie außerdem weitere Informationen:

Übernahme von Bestattungskosten

Mit dem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln erhalten Personen, die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind, die Möglichkeit, die sozialhilferechtlich erforderlichen und angemessenen Kosten für eine Beerdigung beim Sozialhilfeträger geltend zu machen. Erforderlich ist eine Hilfebedürftigkeit des/der Verpflichteten, nicht die Hilfebedürftigkeit des/der Verstorbenen vor dem Tod.

Kontakte für die Übernahme der Bestattungskosten

Zuständigkeit: Bocholt, Isselburg
Frau Wensing +49 2861 681-4808 m.wensing@~@kreis-borken.de
Zuständigkeit: Übriges Kreisgebiet
Herr Gahlmann +49 2861 681-4802 m.gahlmann@~@kreis-borken.de
Frau Lökes +49 2861 681-4807 b.loekes@~@kreis-borken.de

Formulare/Vordrucke