Antrag auf Sozialhilfe
Pflegebedürftige können beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Unterstützungsleistung wird gezahlt, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um eine notwendige Pflege zu finanzieren. Seit 2017 erhalten nur Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 Hilfe zur Pflege.
Häusliche Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht, um die Aufwendungen, die durch einen Pflegedienst entstehen, können Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden. Außerdem können Pflegebedürftige, die nicht pflegeversichert sind, Leistungen der Sozialhilfe beantragen.
Neben der Prüfung der Notwendigkeit sind die Leistungen der Sozialhilfe abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und dessen Partners. Im Falle der Gewährung von Sozialhilfe wird auch überprüft, ob die Kinder der Pflegebedürftigen Unterhaltszahlungen erbringen können. Bei der Antragsstellung auf Sozialhilfe sind alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen
Ein Antrag auf Sozialhilfe kann bei den Städten und Gemeinden gestellt werden oder im Fachbereich Soziales bei den Mitarbeitern der Abteilung "Hilfe zur Pflege". Bevor Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, ist es sinnvoll die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes zu kontaktieren.
Ansprechpartner und Kontakte Fachbereich Soziales
Zuständigkeit: Gescher, Gronau, Heek, Heiden, Legden, Stadtlohn, Velen, Vreden | ||
Frau Kastner | +49 2861 681-4807 | m.kastnerkreis-borkende |
Zuständigkeit: Bocholt, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Südlohn | ||
Wensing, Martina | +49 2861 681-4808 | m.wensingkreis-borkende |
Zuständigkeit: Ahaus, Borken, Schöppingen | ||
Kathmann, Agnes | +49 2861 681-4809 | a.kathmannkreis-borkende |
Formulare/Vordrucke
Pflege in Senioren- und Pflegeheimen
Vollstationäre Pflege in einem Senioren- und Pflegeheim ist dann eine Alternative, wenn die Pflege trotz häuslicher oder teilstationärer Unterstützung nicht sichergestellt werden kann. Dann sollte über einen Umzug in ein Pflegeheim nachgedacht werden.
Vorrangig sind die Kosten für die stationäre Einrichtung aus den Leistungen der Pflegeversicherung und Einkommen und Vermögen zu decken. Reicht dieses nicht aus, ist die Kreisverwaltung Borken Ihr Ansprechpartner für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen. Diese Hilfen können in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt werden.
Ansprechpartner und Kontakte Fachbereich Soziales
Zuständigkeit: K + M (außer Ma... und Me...) | ||
Herr Kersting | +49 2861 681-4794 | s.kerstingkreis-borkende |
Zuständigkeit: J + S + U | ||
Frau Wewering | +49 2861 681-4795 | j.weweringkreis-borkende |
Zuständigkeit: G + I + O + Q + Nienhaus + Me... | ||
Herr Plat | +49 2861 681-4796 | c.platkreis-borkende |
Zuständigkeit: A + R + T + X + Y | ||
Herr Hertog | +49 2861 681-4798 | o.hertogkreis-borkende |
Zuständigkeit: D + V (ohne van und von) + W + Z | ||
Frau Thesing | +49 2861 681-4799 | v.thesingkreis-borkende |
Zuständigkeit: B + N + Ma... + van und von | ||
Frau Schumacher | +49 2861 681-4800 | l.schumacherkreis-borkende |
Zuständigkeit: C + E + L + P | ||
Herr Schichel | +49 2861 681-4801 | m.schichelkreis-borkende |
Zuständigkeit: F + H | ||
Frau Emmerich | +49 2861 681-4802 | j.emmerichkreis-borkende |
Vertragliche Angelegenheiten/Schenkungsherausgabe | ||
Herr Hellwig | +49 2861 681-4797 | u.hellwigkreis-borkende |
Bekleidungsbeihilfe, Fahrtkosten, Investitionskostenförderung Buchstabe I-Z (Montags nachmittags und Dienstag u. Mittwoch ganztägig) | ||
Frau Almocera | +49 2861 681-4803 | g.almocerakreis-borkende |
Bekleidungsbeihilfe, Fahrtkosten, Investitionskostenförderung Buchstabe A-H (Vormittags und Donnerstags ganztägig | ||
Böing, Doris | +49 2861 681-4811 | d.boeingkreis-borkende |
Formulare/Vordrucke
Unter folgendem Link finden Sie außerdem weitere Informationen: