Finanzierung der ambulanten Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften zählen als ambulante Wohnform. Pauschal lassen sich keine Aussagen zu den entstehenden Kosten treffen, da diese je nach Pflegebedürftigkeit und Anbieter variieren. Grundsätzlich sind folgende Posten und Beträge zu berücksichtigen (pro Person und Monat):
- Pflege und Betreuung: Diese beiden Faktoren bilden den größten Posten und sind abhängig von Art und Umfang der zu leistenden Hilfestellung sowie von der Anzahl der Mitbewohner/-innen. Die Kosten hierfür variieren in der Regel zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat, können diese Beträge aber auch über- oder unterschreiten. Diese Kosten werden von der Pflegeversicherung in Höhe der Pflegesachleistungen und Entlastungsleistungen bezuschusst. Die Aufwendungen für die pflegerischen Leistungen steigen mit Zunahme der Hilfebedürftigkeit.
- Kosten für das Wohnen: Je nach Ausstattung und Ort.
- Kosten für die Haushaltsführung: Es geht um das gemeinsame Wirtschaften; den Einkauf von Lebensmitteln, die Strom- und Telefonrechnung, Putzmittel und anderes.
Ein Wohngruppenzuschlag kann bei der Pflegeversicherung abgerufen werden.
Genaue Berechnungen sind aufgrund der Vielfalt und der regionalen Unterschiede an dieser Stelle nicht möglich. Hierzu wenden Sie sich an die Anbieter der Wohngemeinschaften.
Können die privat zu tragenden Kosten nicht aus dem Einkommen und Vermögen sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen:
Wenn das Einkommen- und Vermögen der Pflegebedürftigen für die Finanzierung der Pflegeaufwendungen in der Wohngemeinschaft nach Abzug der Pflegekassenleistungen nicht ausreicht, kann beim Kreis Borken ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Der Antrag auf Übernahme des zu zahlenden Eigenanteils muss unbedingt vor Aufnahme in die Wohngemeinschaft gestellt werden.
Im Rahmen der Gewährung von Hilfe zur Pflege werden keine Leistungen für Wohnen und Haushaltsführung gewährt. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme in eine Wohngemeinschaft bei den Kolleginnen der häuslichen Pflege:
Frau Lökes | +49 2861 681-4807 | b.loekes@~@kreis-borken.de |
Frau Wensing | +49 2861 681-4808 | m.wensing@~@kreis-borken.de |